Die Tariftreue- und Mindestlohnerklärung gehört bei fast jeder öffentlichen Reinigungsausschreibung zu den geforderten Unterlagen — und ist zugleich eine häufige Ausschluss-Falle. Wer sie vergisst, unvollständig ausfüllt oder Nachunternehmer übersieht, riskiert, dass das Angebot aus formalen Gründen ausgeschlossen wird. Dieser Ratgeber erklärt, was hineingehört.
Was ist eine Tariftreueerklärung?
Mit der Tariftreueerklärung verpflichtet sich der Bieter rechtsverbindlich, seinen eingesetzten Beschäftigten mindestens den einschlägigen Mindest- bzw. Tariflohn zu zahlen. In der Gebäudereinigung ist das insbesondere der allgemeinverbindliche Mindestlohn des Gebäudereiniger-Handwerks. Hinzu kommen die Tariftreue- und Vergabegesetze der Länder, die für öffentliche Aufträge eigene Vorgaben machen — welche genau gelten, richtet sich nach dem Bundesland des Auftraggebers und steht in den Vergabeunterlagen.
Was in die Erklärung gehört
- Verpflichtung zur Zahlung mindestens des allgemeinverbindlichen Mindestlohns des Gebäudereiniger-Handwerks bzw. des einschlägigen Tariflohns.
- Bezug auf das jeweilige Landes-Tariftreuegesetz, sofern die Vergabeunterlagen es nennen.
- Konkrete Lohngruppe (z. B. Lohngruppe 1 der Innen- und Unterhaltsreinigung), wenn gefordert.
- Einbeziehung von Nachunternehmern und Verleihern: Die Verpflichtung muss auch für eingesetzte Nachunternehmer gelten — das ist der am häufigsten übersehene Punkt.
- Ort, Datum und rechtsverbindliche Unterschrift (bei elektronischer Vergabe entsprechend die geforderte Signatur).
Die häufigsten Fehler
- Nachunternehmer nicht einbezogen. Wer mit Subunternehmern arbeitet, muss deren Tariftreue ausdrücklich mit erklären.
- Falsches Formular. Viele Vergabestellen geben ein eigenes Formblatt vor — eine selbst formulierte Erklärung wird dann nicht akzeptiert. Immer das geforderte Formblatt verwenden.
- Erklärung fehlt ganz. Sie zählt zu den Muss-Unterlagen; ihr Fehlen führt regelmäßig zum Ausschluss.
- Veraltete Lohnangaben. Der Mindestlohn des Gebäudereiniger-Handwerks wird regelmäßig angepasst — achten Sie auf den aktuell gültigen Stand.
Praktischer Tipp
Halten Sie eine Vorlage bereit, die Sie pro Ausschreibung nur noch an das geforderte Formblatt und die konkrete Lohngruppe anpassen — und prüfen Sie bei jeder Vergabe, ob ein eigenes Formular der Stelle vorgeschrieben ist. Eignungslotse erstellt Ihnen eine neutral formulierte Tariftreue- und Mindestlohnerklärung auf Basis Ihres Profils und weist auf die einschlägigen Vorgaben hin — die finale Prüfung gegen die konkreten Unterlagen bleibt bei Ihnen.